Als anerkannter Nährstoffvermittler im Münsterland vermitteln und transportieren wir für unsere landwirtschaftlichen Kunden Gülle und Gärsubstrate in Ackerbauregionen. Unsere Güllelogistik bietet Schlagkraft pur.

Unsere Partner bei der Ausbringung verfügen über moderne Schleppschuh- und Schleppschlauchverteiler sowie eine Scheibenegge am Güllefass, wodurch die Vorgaben der Düngeverordnung sicher eingehalten und die Nährstoffe bestmöglich platziert werden.

SCHWEINEGÜLLE

Trockensubstanz 5 %
Gesamt-Stickstoff 5,5 kg/m³ (davon NH4-N 4,2 kg/m³)
P2O5 2,8 kg/m³
K2O 3,9 kg/m³
MgO 1,2 kg/m³

100% Schweinegülle aus der Landwirtschaft*

Garvert Agrar und Umweltservice GmbH
Voßkamp 18A
D-46414 Rhede

Lagerungs-/ Anwendungshinweise: Während der Lagerung sind Abtragungen in Oberflächen- oder Grundwasser zu vermeiden. Bei längerer Lagerung kann es zu Entmischung kommen. Daher sollte der Wirtschaftsdünger vor der Anwendung gut aufgerührt bzw. homogenisiert werden. Phosphat und Kalium sind in der Fruchtfolge voll anrechenbar. Ein Teil des Stickstoffs liegt in organischer Bindung vor und wird erst nach mikrobieller Umsetzung pflanzenverfügbar. Die Empfehlungen der amtlichen Beratung haben Vorrang. Bei der Anwendung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Anwendungs- und Mengenbeschränkungen aus wasser- und düngerechtlichen Vorschriften zu beachten (z. B. DüngeVO).

Spurennährstoffe und Nebenbestandteile müssen nur deklariert werden, wenn die Kennzeichnungsschwelle überschritten ist. In der Regel überschreiten nur die Elemente Cu und Zn und nur in Schweine-gülle die Kennzeichnungsschwelle. Basisch wirksame Bestandteile sind v.a. in Wirtschaftsdünger aus der Geflügelhaltung sowie in Gärresten relevant. In der Regel lässt sich die organische Substanz in Wirtschaftsdüngern von der Trockensubstanz (TS) ableiten: % TS x 0,8.

* mittlere Nährstoffgehalte organischer Dünger (Landwirtschaftskammer NRW – Stand: Januar 2014)

MILCHVIEH- UND RINDERGÜLLE

Trockensubstanz 8 %
Gesamt-Stickstoff 3,9 kg/m³ (davon NH4-N 2,2 kg/m³)
P2O5 1,7 kg/m³
K2O 4,6 kg/m³
MgO 1,0 kg/m³

100% Milchvieh- und Rindergülle aus der Landwirtschaft*

Garvert Agrar und Umweltservice GmbH
Voßkamp 18A
D-46414 Rhede

Lagerungs-/ Anwendungshinweise: Während der Lagerung sind Abtragung in Oberflächen- oder Grundwasser zu vermeiden. Bei längerer Lagerung kann es zu Entmischung kommen. Daher sollte der Wirtschaftsdünger vor Anwendung gut aufgerührt und homogenisiert werden. Phosphat und Kalium sind in der Fruchtfolge voll anrechenbar. Ein Teil des Stickstoffs liegt in organischer Bindung vor und wird erst nach mikrobieller Umsetzung pflanzenverfügbar. Die Empfehlungen der amtlichen Beratung haben Vorrang. Bei der Anwendung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Anwendungs- und Mengenbeschränkungen aus wasser- und düngerechtlichen Vorschriften zu beachten (z. B. DüngeVO).

Spurennährstoffe und Nebenbestandteile müssen nur deklariert werden, wenn die Kennzeichnungs-schwelle überschritten ist. In der Regel überschreiten nur die Elemente Cu und Zn und nur in Schweine-gülle die Kennzeichnungsschwelle. Basisch wirksame Bestandteile sind v.a. in Wirtschaftsdünger aus der Geflügelhaltung sowie in Gärresten relevant. In der Regel lässt sich die organische Substanz in Wirtschaftsdüngern von der Trockensubstanz (TS) ableiten: % TS x 0,8.

* mittlere Nährstoffgehalte organischer Dünger (Landwirtschaftskammer NRW – Stand: Januar 2014)

GÄRSUBSTRAT, FLÜSSIG

Trockensubstanz 7,1 %
Gesamt-Stickstoff 5,1 kg/m³ (davon NH4-N 3,0 kg/m³)
P2O5 2,4 kg/m³
K2O 5,7 kg/m³
MgO 1,3 kg/m³
CaO 2,7 kg/m³
S 0,4 kg/m³

Mais, Rindergülle, Schweinegülle, Rindermist, Grünroggen, ggfs. Hühnertrockenkot *

Garvert Agrar und Umweltservice GmbH
Voßkamp 18A
D-46414 Rhede

Lagerungs-/ Anwendungshinweise: Während der Lagerung sind Abtragung in Oberflächen- oder Grundwasser zu vermeiden. Bei längerer Lagerung kann es zu Entmischung kommen, daher sollte der Wirtschaftsdünger vor Anwendung gut aufgerührt/homogenisiert werden. Phosphat und Kalium sind in der Fruchtfolge voll anrechenbar. Ein Teil des Stickstoffs liegt in organischer Bindung vor und wird erst nach mikrobieller Umsetzung pflanzenverfügbar. Die Empfehlungen der amtlichen Beratung haben Vorrang. Bei der Anwendung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Anwendungs- und Mengenbeschränkungen aus wasser- und düngerechtlichen Vorschriften zu beachten (z. B. DüngeVO).

Spurennährstoffe und Nebenbestandteile müssen nur deklariert werden, wenn die Kennzeichnungs-schwelle überschritten ist. In der Regel überschreiten nur die Elemente Cu und Zn und nur in Schweine-gülle die Kennzeichnungsschwelle. Basisch wirksame Bestandteile sind v.a. in Wirtschaftsdünger aus der Geflügelhaltung sowie in Gärresten relevant. In der Regel lässt sich die organische Substanz in Wirtschaftsdüngern von der Trockensubstanz (TS) ableiten: % TS x 0,8.

* Beispielgehalte eines Gärsubstrats aus eigenen Analysen