RINDERMIST

Trockensubstanz 23 %
Gesamt-Stickstoff 5,6 kg/t
P2O5 2,9 kg/t
K2O 9,6 kg/t
MgO 1,7 kg/t

100% tierische Ausscheidungen und Stroh *

Garvert Agrar und Umweltservice GmbH
Voßkamp 18A
D-46414 Rhede

Lagerungs-/ Anwendungshinweise: Während der Lagerung sind Abtragung in Oberflächen- oder Grundwasser zu vermeiden. Bei längerer Lagerung kann es zu Entmischung kommen, daher sollte der Wirtschaftsdünger vor Anwendung gut aufgerührt/homogenisiert werden. Phosphat und Kalium sind in der Fruchtfolge voll anrechenbar. Ein Teil des Stickstoffs liegt in organischer Bindung vor und wird erst nach mikrobieller Umsetzung pflanzenverfügbar. Die Empfehlungen der amtlichen Beratung haben Vorrang. Bei der Anwendung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Anwendungs- und Mengenbeschränkungen aus wasser- und düngerechtlichen Vorschriften zu beachten (z. B. DüngeVO).

Spurennährstoffe und Nebenbestandteile müssen nur deklariert werden, wenn die Kennzeichnungs-schwelle überschritten ist. In der Regel überschreiten nur die Elemente Cu und Zn und nur in Schweine-gülle die Kennzeichnungsschwelle. Basisch wirksame Bestandteile sind v.a. in Wirtschaftsdünger aus der Geflügelhaltung sowie in Gärresten relevant. In der Regel lässt sich die organische Substanz in Wirtschaftsdüngern von der Trockensubstanz (TS) ableiten: % TS x 0,8.

* mittlere Nährstoffgehalte organischer Dünger (Landwirtschaftskammer NRW – Stand: Januar 2014)

BULLENTRETMIST

Trockensubstanz 22,7 %
Gesamt-Stickstoff 5,8 kg/t
P2O5 3,1kg/t
K2O 7,4 kg/t
MgO 2,8 kg/t
CaO 3,3 kg/t
S 0,8 kg/t
Methan (CH4) 56 Vol.-%
Gasertrag 319 l/kg oTS

Tierische Ausscheidungen und Stroh *

Garvert Agrar und Umweltservice GmbH
Voßkamp 18A
D-46414 Rhede

Lagerungs-/ Anwendungshinweise: Während der Lagerung sind Abtragung in Oberflächen- oder Grundwasser zu vermeiden. Bei längerer Lagerung kann es zu Entmischung kommen, daher sollte der Wirtschaftsdünger vor Anwendung gut aufgerührt/homogenisiert werden. Phosphat und Kalium sind in der Fruchtfolge voll anrechenbar. Ein Teil des Stickstoffs liegt in organischer Bindung vor und wird erst nach mikrobieller Umsetzung pflanzenverfügbar. Die Empfehlungen der amtlichen Beratung haben Vorrang. Bei der Anwendung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Anwendungs- und Mengenbeschränkungen aus wasser- und düngerechtlichen Vorschriften zu beachten (z. B. DüngeVO).

Spurennährstoffe und Nebenbestandteile müssen nur deklariert werden, wenn die Kennzeichnungs-schwelle überschritten ist. In der Regel überschreiten nur die Elemente Cu und Zn und nur in Schweine-gülle die Kennzeichnungsschwelle. Basisch wirksame Bestandteile sind v.a. in Wirtschaftsdünger aus der Geflügelhaltung sowie in Gärresten relevant. In der Regel lässt sich die organische Substanz in Wirtschaftsdüngern von der Trockensubstanz (TS) ableiten: % TS x 0,8.

* Beispielgehalte eines Bullentretmists aus eigenen Analysen

ABSEPARIERTE RINDERGÜLLE

Trockensubstanz 22,8 %
Gesamt-Stickstoff 5,3 kg/t
P2O5 3,7 kg/t
K2O 4,5 kg/t
MgO 2,5 kg/t
CaO 3,9 kg/t
S 1,1 kg/t

100% Rindergülle *

Garvert Agrar und Umweltservice GmbH
Voßkamp 18A
D-46414 Rhede

Lagerungs-/ Anwendungshinweise: Während der Lagerung sind Abtragung in Oberflächen- oder Grundwasser zu vermeiden. Bei längerer Lagerung kann es zu Entmischung kommen, daher sollte der Wirtschaftsdünger vor Anwendung gut aufgerührt/homogenisiert werden. Phosphat und Kalium sind in der Fruchtfolge voll anrechenbar. Ein Teil des Stickstoffs liegt in organischer Bindung vor und wird erst nach mikrobieller Umsetzung pflanzenverfügbar. Die Empfehlungen der amtlichen Beratung haben Vorrang. Bei der Anwendung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Anwendungs- und Mengenbeschränkungen aus wasser- und düngerechtlichen Vorschriften zu beachten (z. B. DüngeVO).

Spurennährstoffe und Nebenbestandteile müssen nur deklariert werden, wenn die Kennzeichnungs-schwelle überschritten ist. In der Regel überschreiten nur die Elemente Cu und Zn und nur in Schweine-gülle die Kennzeichnungsschwelle. Basisch wirksame Bestandteile sind v.a. in Wirtschaftsdünger aus der Geflügelhaltung sowie in Gärresten relevant. In der Regel lässt sich die organische Substanz in Wirtschaftsdüngern von der Trockensubstanz (TS) ableiten: % TS x 0,8.

* Beispielgehalte einer abseparierten Rindergülle aus eigenen Analysen

ABSEPARIERTES GÄRSUBSTRAT

Trockensubstanz 22,4 %
Gesamt-Stickstoff 6,5 kg/t
P2O5 6,6 kg/t
K2O 5,5 kg/t
MgO 2,9 kg/t
CaO 3,9 kg/t
S 0,9 kg/t

Mais, Rindergülle, Schweinegülle, Rindermist, Grünroggen, ggfs. Hühnertrockenkot *

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Lagerungs-/ Anwendungshinweise: Während der Lagerung sind Abtragung in Oberflächen- oder Grundwasser zu vermeiden. Bei längerer Lagerung kann es zu Entmischung kommen, daher sollte der Wirtschaftsdünger vor Anwendung gut aufgerührt/homogenisiert werden. Phosphat und Kalium sind in der Fruchtfolge voll anrechenbar. Ein Teil des Stickstoffs liegt in organischer Bindung vor und wird erst nach mikrobieller Umsetzung pflanzenverfügbar. Die Empfehlungen der amtlichen Beratung haben Vorrang. Bei der Anwendung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Anwendungs- und Mengenbeschränkungen aus wasser- und düngerechtlichen Vorschriften zu beachten (z. B. DüngeVO).

Spurennährstoffe und Nebenbestandteile müssen nur deklariert werden, wenn die Kennzeichnungs-schwelle überschritten ist. In der Regel überschreiten nur die Elemente Cu und Zn und nur in Schweine-gülle die Kennzeichnungsschwelle. Basisch wirksame Bestandteile sind v.a. in Wirtschaftsdünger aus der Geflügelhaltung sowie in Gärresten relevant. In der Regel lässt sich die organische Substanz in Wirtschaftsdüngern von der Trockensubstanz (TS) ableiten: % TS x 0,8.

* Beispielgehalte eines abseparierten Gärsubstrats aus eigenen Analysen

HÜHNERTROCKENKOT - HKT

Trockensubstanz 50 %
Gesamt-Stickstoff 25,5 kg/m³
davon NH4-N 9,9 kg/m³
P2O5 20,1 kg/m³
K2O 17,5 kg/m³
MgO 7,9 kg/m³
CaO a50,6 kg/m³

100% Hühnerkot *

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Lagerungs-/ Anwendungshinweise: Während der Lagerung sind Abtragung in Oberflächen- oder Grundwasser zu vermeiden. Bei längerer Lagerung kann es zu Entmischung kommen, daher sollte der Wirtschaftsdünger vor Anwendung gut aufgerührt/homogenisiert werden. Phosphat und Kalium sind in der Fruchtfolge voll anrechenbar. Ein Teil des Stickstoffs liegt in organischer Bindung vor und wird erst nach mikrobieller Umsetzung pflanzenverfügbar. Die Empfehlungen der amtlichen Beratung haben Vorrang. Bei der Anwendung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Anwendungs- und Mengenbeschränkungen aus wasser- und düngerechtlichen Vorschriften zu beachten (z. B. DüngeVO).

Spurennährstoffe und Nebenbestandteile müssen nur deklariert werden, wenn die Kennzeichnungs-schwelle überschritten ist. In der Regel überschreiten nur die Elemente Cu und Zn und nur in Schweine-gülle die Kennzeichnungsschwelle. Basisch wirksame Bestandteile sind v.a. in Wirtschaftsdünger aus der Geflügelhaltung sowie in Gärresten relevant. In der Regel lässt sich die organische Substanz in Wirtschaftsdüngern von der Trockensubstanz (TS) ableiten: % TS x 0,8.

* mittlere Nährstoffgehalte organischer Dünger (Landwirtschaftskammer NRW – Stand: Januar 2014)

HÜHNER- UND HÄHNCHENMIST

Trockensubstanz 60 %
Gesamt-Stickstoff 29,9 kg/t
davon NH4-N 10,0 kg/t
P2O5 22,0 kg/t
K2O 20,2 kg/t
MgO 8,2 kg/t
CaO 41,6 kg/t

100 % Hühner-/Hähnchenkot und Einstreu *

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Lagerungs-/ Anwendungshinweise: Während der Lagerung sind Abtragung in Oberflächen- oder Grundwasser zu vermeiden. Bei längerer Lagerung kann es zu Entmischung kommen, daher sollte der Wirtschaftsdünger vor Anwendung gut aufgerührt/homogenisiert werden. Phosphat und Kalium sind in der Fruchtfolge voll anrechenbar. Ein Teil des Stickstoffs liegt in organischer Bindung vor und wird erst nach mikrobieller Umsetzung pflanzenverfügbar. Die Empfehlungen der amtlichen Beratung haben Vorrang. Bei der Anwendung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Anwendungs- und Mengenbeschränkungen aus wasser- und düngerechtlichen Vorschriften zu beachten (z. B. DüngeVO).

Spurennährstoffe und Nebenbestandteile müssen nur deklariert werden, wenn die Kennzeichnungs-schwelle überschritten ist. In der Regel überschreiten nur die Elemente Cu und Zn und nur in Schweine-gülle die Kennzeichnungsschwelle. Basisch wirksame Bestandteile sind v.a. in Wirtschaftsdünger aus der Geflügelhaltung sowie in Gärresten relevant. In der Regel lässt sich die organische Substanz in Wirtschaftsdüngern von der Trockensubstanz (TS) ableiten: % TS x 0,8.

* mittlere Nährstoffgehalte organischer Dünger (Landwirtschaftskammer NRW – Stand: Januar 2014)

PUTENMIST

Trockensubstanz 50 %
Gesamt-Stickstoff 19,1 kg/t
P2O5 18,1 kg/t
K2O 16,4 kg/t
MgO 6,2 kg/t
CaO 19,7 kg/t

100 % Putenkot und Einstreu *

Garvert Agrar und Umweltservice GmbH
Voßkamp 18A
D-46414 Rhede

Lagerungs-/ Anwendungshinweise: Während der Lagerung sind Abtragung in Oberflächen- oder Grundwasser zu vermeiden. Bei längerer Lagerung kann es zu Entmischung kommen, daher sollte der Wirtschaftsdünger vor Anwendung gut aufgerührt/homogenisiert werden. Phosphat und Kalium sind in der Fruchtfolge voll anrechenbar. Ein Teil des Stickstoffs liegt in organischer Bindung vor und wird erst nach mikrobieller Umsetzung pflanzenverfügbar. Die Empfehlungen der amtlichen Beratung haben Vorrang. Bei der Anwendung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Anwendungs- und Mengenbeschränkungen aus wasser- und düngerechtlichen Vorschriften zu beachten (z. B. DüngeVO).

Spurennährstoffe und Nebenbestandteile müssen nur deklariert werden, wenn die Kennzeichnungs-schwelle überschritten ist. In der Regel überschreiten nur die Elemente Cu und Zn und nur in Schweine-gülle die Kennzeichnungsschwelle. Basisch wirksame Bestandteile sind v.a. in Wirtschaftsdünger aus der Geflügelhaltung sowie in Gärresten relevant. In der Regel lässt sich die organische Substanz in Wirtschaftsdüngern von der Trockensubstanz (TS) ableiten: % TS x 0,8.

* mittlere Nährstoffgehalte organischer Dünger (Landwirtschaftskammer NRW – Stand: Januar 2014)